Gemäß § 45 Abs. 1 Trinkwasserverordnung hat das Wasserversorgungsunternehmen den Verbraucher über die Qualität des ihm zur Verfügung gestellten Wassers für den menschlichen Gebrauch zu informieren.
Das in das Versorgungsnetz eingespeiste Wasser stammt aus Grundwasservorkommen und wird in den Reinheimer Seewiesen gefördert.
Die Angaben zur Qualität des von den Stadtwerken Reinheim abgegebenen Trinkwassers in der Stadt Reinheim einschließlich der Stadtteile finden Sie unter "Trinkwasserdurchschnittswerte".
In der zentralen Trinkwasserenthärtungsanlage werden folgende Aufbereitungsstoffe verwendet, um dem Trinkwasser insbesondere die Härtebildner Calcium und Magnesium durch Flockung und Fällung in Teilmengen zu entziehen: Calciumhydroxid, Praestol als Flockungshilfsmittel und Eisen(III)-chlorid. Diese nach § 20 Trinkwasserverordnung zugelassenen Aufbereitungsstoffe werden nach Aufbereitung dem Trinkwasser bis auf technisch unvermeidbare und technologisch unwirksame Anteile entzogen. Die Restkonzentration der eingesetzten Wirkstoffe wird regelmäßig kontrolliert.