Menschen mit Behinderung


Schon seit vielen Jahren ist es das Bestreben der Stadt Reinheim, ihre behinderten oder von Behinderung bedrohten Einwohner und Bürger im Rahmen der Möglichkeiten einer Stadtverwaltung zu fördern und zu unterstützen. 

So wurde bereits in den 80-ziger Jahren das Bürgerhaus Ueberau wegen seiner behindertenfreundlichen Bauweise vom VdK als beispielhaft ausgezeichnet. Unser kommunales Kulturzentrum ist in den 90-ziger Jahren behindertengerecht erbaut (ebenerdiger Eingang, Fahrstuhl, Behindertentoilette) worden.

Im Jahr 2006 wurde eine UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung verabschiedet; in Deutschland ist die  Konvention im Jahr 2009 in Kraft getreten. Die UN-Konvention  betrachtet die spezifischen Bedürfnisse und Lebenssituationen von Menschen mit Behinderung und soll die volle und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderung erreichen.

Im Rahmen der UN-Konvention hat  die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 25.11.2014  beschlossen, dass ein Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen für Reinheim erarbeitet und umgesetzt werden soll.

Der Reinheimer Aktionsplan I zur UN-Konvention wurde im September 2015 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Auch das Hessische Behindertengleichstellungsgesetz soll 2017 an die Bestimmungen der UN-Konvention angepasst werden. Im Rahmen dieser Novellierung wird auch die Berufung eines Beauftragten für behinderte Menschen bei Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern angeregt.

Der Behindertenbeauftragte soll die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung wahrnehmen und dazu beitragen, dass die Normalisierung in allen Lebensbereichen für behinderte Menschen langfristig ermöglicht wird. Dabei hat der Behindertenbeauftragte unter anderem folgende Aufgaben:  

  • Die Belange behinderter Menschen zu verdeutlichen
  • Gewährleistung des Informationsflusses zwischen allen beteiligten Ämtern, Einrichtungen, Verbänden und Einzelpersonen
  • Individuelle Beratung für Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen
  • Mitwirkung im Rahmen kommunaler Zukunftsplanung, insbesondere bei öffentlichen Bauten, Verkehrswegen und hinsichtlich behindertenrelevanter Planungen