Unterstützung für die Ukraine
Was sollten Geflüchtete nach Ihrer Ankunft im LaDaDi tun und wie können Sie Leistungen nach AsylbLG beantragen?
Zur schnellen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bietet der LaDaDi eine
Online-Erstregistrierung (externer Link)
an. Dort können aus der Ukraine Geflüchtete ihre persönlichen Daten und Ausweisdokumente hinterlegen und erhalten dann einen zeitnahen Termin zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis.
Weiterführende Informationen zum Aufenthaltstitel sind hier zu finden: Aufenthaltsregelung ausländischer Personen (externer Link)
Um einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz zu erhalten, müssen sich die ukrainischen Menschen zuerst beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden.
FAZIT: Folgende Schritte sind in der genannten Reihenfolge für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und ggfs. Leistungsgewährung (z.B. im Krankheitsfall) notwendig:
- Anmeldung beim Einwohnermeldeamt Ihrer Kommune
- Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg
- Leistungsantrag nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (PDF) beim Fachbereich Zuwanderung und Flüchtlinge des Landkreises Darmstadt-Dieburg (Krankenhilfe, Geldleistungen). Weitere Informationen, Formulare und Kontaktdaten finden Sie auf www.ladadi.de/Zuwanderung
Die 3. Hand
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