Hunde in Reinheim
Ein verträgliches Miteinander von Menschen und Hunden erfordert Rücksichtnahme, Verständnis und Toleranz, um Gefahrensituationen im Alltag zu vermeiden.
„Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen und Tieren ausgeht.“
Dieser einleitende Text der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden der hessischen Hunde Verordnung (§ 1 Abs. 1 HundeVO Hessen) gibt den rechtlichen Rahmen vor.
Wenn sich „Herrchen und Frauchen“ an gewisse Spielregeln halten und auch die anderen Mitbürger/innen etwas Verständnis und ggf. Nachsicht aufbringen, sollte einem guten Miteinander nichts mehr im Wege stehen.
An- und Abmeldung
Jeder Hund - vom Chihuahua bis zur Dogge - ist hundesteuerpflichtig und muss beim Steueramt der Stadt Reinheim angemeldet werden.
Nach der städtischen Hundesteuersatzung hat derjenige, der sich im Stadtgebiet einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, diesen innerhalb von zwei Wochen unter Angabe der Rasse und der Abstammung des Tieres schriftlich anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft. Steuerbefreiungen und -ermäßigungen sind entsprechend der Regelungen der Hundesteuersatzung auf Antrag möglich.Die Steuer beträgt jährlich:
- für den ersten Hund 36,00 €
- für den zweiten Hund 48,00 €
- für jeden dritten und jeden weiteren Hund 60,00 €
Gefährliche Hunde
dürfen nur von Personen gehalten werden, die hierfür eine behördliche Erlaubnis besitzen.
Außer bestimmten verhaltensauffälligen Hunden gehören zu den gefährlichen Hunden:
- Pitbull- oder American Pitbull-Terrier
- American Staffordshire-Terrier
- Staffordshire-Bullterrier
- Bullterrier
- American Bulldog
- Dogo Argentino
- Kangal (Karabash)
- Kaukasischer Owtscharka
- Rottweiler
- sowie Kreuzungen mit diesen Rassen!
Weitere Informationen zur Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) erhalten Sie unter:
Sauberkeit und Verunreinigungen
Bitte achten Sie darauf, dass öffentliche Anlagen, Grünflächen und Wege, Spielplätze, Straßen und Gehwege nicht durch Hundekot verunreinigt werden dürfen. Dies gilt auch für Wiesen, Felder und Weiden, auf denen Nahrungsmittel für Mensch und Tier erzeugt werden.
Verunreinigtes Futter und Getreide ist wertlos oder kann Krankheiten übertragen. Bitte achten Sie auch darauf, dass die Wegränder nicht verunreinigt werden.
Entsorgen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes mit Hilfe von Hundekotbeuteln oder anderen, zur Aufnahme von Hundekot geeigneten Mitteln. Hundekot gehört in den Restmüll oder in öffentliche Abfallkörbe.
Hundekotbeutel erhalten Sie kostenlos in den DoggyStations (Hundekotbeutelspendern) im Stadtgebiet.
Bitte beachten Sie, dass die Verunreinigung durch Hundekot einen Bußgeldtatbestand darstellt. Jeder ist verpflichtet, beim Ausführen des Hundes, Hundekotbeutel mitzuführen.
Unsere Kollegen der Ordnungspolizei sind angewiesen, Verstöße zu ahnden.
Damit Sie nicht nur das Leben mit dem „besten Freund des Menschen“ genießen können, sondern auch ein ungetrübtes Miteinander mit Nicht-Hundebesitzern gewährleistet ist, hat die Stadt Reinheim in ihrem Hundeflyer das Wichtigste für Sie zusammengefasst.