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Bekanntmachung
Information über die Qualität des Trinkwassers gemäß Trinkwasserverordnung
Gemäß § 45 Abs. 1 Trinkwasserverordnung hat das Wasserversorgungsunternehmen den Verbraucher über die Qualität des ihm zur Verfügung gestellten Wassers für den menschlichen Gebrauch zu informieren.