Bekanntmachung

Information über die Qualität des Trinkwassers gemäß Trinkwasserverordnung

Gemäß § 45 Abs. 1 Trinkwasserverordnung hat das Wasserversorgungsunter­nehmen den Verbraucher über die Qualität des ihm zur Verfügung gestellten Was­sers für den menschlichen Gebrauch zu informieren.

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier: