BEKANNTMACHUNG

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Reinheim sowie des Wirtschaftsplanes der Stadtwerke Reinheim für das Wirtschaftsjahr 2024

  1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl S. 90) hat die Stadtverordnetenversammlung am 05.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt


im ordentlichen Ergebnis


mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

39.497.700,00 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

41.836.250,00 €

mit einem Fehlbedarf von

2.338.550,00 €

im außerordentlichen Ergebnis


mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0,00 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0,00 €

mit einem Saldo von

0,00 €

mit einem Fehlbedarf von

2.338.550,00 €

im Finanzhaushalt


mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

-29.550,00 €

und dem Gesamtbetrag der


Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

8.920.750,00 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

8.737.800,00 €

mit einem Saldo von

182.950,00 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

805.000,00 €

mit einem Saldo von

-805.000,00 €

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

651.600,00 €

festgesetzt.


§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Festlegung der Hebesätze erfolgte im Rahmen einer am 05.12.2023 beschlossenen gesonderten Hebesatzsatzung nach § 25 Grundsteuergesetz bzw. § 16 Gewerbesteuergesetz. Insofern hat die Erwähnung hier nur nachrichtliche Bedeutung.

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern betragen demnach:

1. Grundsteuer






a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

450 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf



525 v.H.








2. Gewerbesteuer auf





385 v.H.








§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 05.12.2023 beschlossene Stellenplan.

§ 8

  1. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 HGO gelten
  1. für Aufwendungen und Auszahlungen, die aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder bestehender vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind,
  2. im Ergebnishaushalt bis zu einem Betrag von 25.000 € je Planungsstelle (Produkt) und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes
  3. im Finanzhaushalt bis zu einem Betrag von 50.000 € je Planungsstelle (Investition) und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes

als unerheblich.

In diesen Fällen wird der Magistrat ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen; gemäß § 100 Abs. 1 Satz 3 HGO ist die Stadtverordnetenversammlung davon quartalsweise in Kenntnis zu setzen.

  1. Beträge nach Ziffer 1 bis zur Höhe von 5.000 € werden vom Bürgermeister bzw. seinem Vertreter im Amt genehmigt; er hat den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung quartalsweise davon in Kenntnis zu setzen.
  2. Der erhebliche Umfang bisher nicht veranschlagter oder zusätzlicher Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne von § 98 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 1 HGO wird auf 5 % der Aufwendungen des Ergebnishaushaltes und auf 5 % der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit des Finanzhaushaltes festgesetzt.


Reinheim, den 05.12.2023                                                            Der Magistrat der Stadt Reinheim

                                                                                                                           Feick, Bürgermeister


  1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung


Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung enthält genehmigungspflichtige Teile. Mit Schreiben vom 01.02.2024 wurde von der Kommunalaufsicht des Landkreises Darmstadt-Dieburg gemäß § 97a HGO die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2024 genehmigt.

Der Haushaltsplan sowie der Wirtschaftsplan der Stadtwerke liegen zur Einsichtnahme vom 09.02.2024 bis einschließlich 19.02.2024 im Rathaus, Cestasplatz 1, 64354 Reinheim,

1. Stock, Zimmer 115 (Finanzverwaltung) zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Die allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung Reinheim sind:


Montag                                           8:00 Uhr – 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr – 18:00 Uhr

Dienstag – Donnerstag             8:00 Uhr – 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr – 15:30 Uhr

Freitag                                            8:00 Uhr – 12:00 Uhr.

Reinheim, den 08.02.2024                                                           

Der Magistrat der Stadt Reinheim

      

Feick

Bürgermeister