Bekanntmachung

Denkmalschutzpreis des Landkreises Darmstadt-Dieburg 2024

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg verleiht 2024 zum neunzehnten Mal den „Denkmalschutzpreis des Landkreises Darmstadt-Dieburg“ für besonderes bauhistorisches Engagement und / oder beispielhafte Leistungen auf dem Gebiet der Denkmalpflege.

Der Preis kann an Einzelpersonen vergeben werden, aber auch an Personengruppen, Organisationen, Verbände oder Arbeitsgemeinschaften, die sich auf diesem Gebiet hervorgetan haben. Eine Aufteilung des Preises auf mehrere Personen ist möglich. Vorschläge für die Preisverleihung können von Behörden, Gemeinden, Verbänden, Vereinen und einzelnen Bürgern gemacht werden.

Über die Vergabe des Preises entscheidet der Kreisausschuss auf Vorschlag eines eigens hierzu zu bildenden Prüfungsausschusses, dem außer Vertretern der Denkmalschutz- und Denkmalfachbehörden, des Denkmalbeirats auch Parlamentarier des Landkreises Darmstadt-Dieburg angehören.

Wir möchten Sie hiermit bitten, uns geeignete Vorschläge für einen oder mehrere Denkmalpreisträger bis spätestens 15.06.2024 zu unterbreiten. Der Vorschlag bzw. die Vorschläge sind schriftlich an den Magistrat der Stadt Reinheim, Bauamt/Frau Rück, Cestasplatz 1, 64354 Reinheim oder per Mail: crueck@reinheim.de zu senden.

Für Ihre Unterstützung vielen Dank im Voraus!

Manuel Feick

Bürgermeister