BEKANNTMACHUNG

Information über die Qualität des Trinkwassers gemäß Trinkwasserverordnung

Gemäß § 45 Abs. 1 Trinkwasserverordnung hat das Wasserversorgungsunter­nehmen den Verbraucher über die Qualität des ihm zur Verfügung gestellten Was­sers für den menschlichen Gebrauch zu informieren.

Das in das Versorgungsnetz eingespeiste Wasser stammt aus Grundwasservorkommen und wird in den Reinheimer Seewiesen gefördert. Die Qualität des von den Stadtwerken Reinheim abgegebenen Trinkwassers in der Stadt Reinheim einschließlich der Stadtteile ist in der beigefügten Tabelle dargestellt. Ebenso geben die technisch relevanten Werte Informationen zur Auswahl von Materialien in der Trinkwasser-Installation.

In der zentralen Trinkwasserenthärtungsanlage werden folgende Aufbereitungsstoffe verwendet, um dem Trinkwasser insbesondere die Härtebildner Calcium und Magne­sium durch Flockung und Fällung in Teilmengen zu entziehen: Calciumhydroxid, Praestol als Flockungshilfsmittel und Eisen(III)-chlorid. Diese nach § 20 Trinkwasser­verordnung zugelassenen Aufbereitungsstoffe werden nach Aufbereitung dem Trinkwasser bis auf technisch unvermeidbare und technologisch unwirksame Anteile entzogen. Die Restkonzentration der eingesetzten Wirkstoffe wird regelmäßig kon­trolliert.

Die Stadtwerke Reinheim machen weiterhin darauf aufmerksam, dass gemäß Trink­wasserverordnung § 12 die Nutzung einer Nichttrinkwasseranlage (Brauchwasseranlage) anzeige­pflichtig ist. Entsprechende Vordrucke zur Anzeige beim Kreisgesundheitsamt können von der Homepage der Stadt Reinheim unter www.reinheim.de (Rathaus & Politik/Stadtwerke Reinheim/Nutzung einer Brauchwasseranlage) abgerufen werden.

Reinheim, den 21.02.2024

Lauterbacher

Erster Stadtrat