Bekanntmachung
Neufassung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 25) geändert worden ist, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim in ihrer Sitzung vom 07.05.2024 folgende Neufassung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr der Stadt Reinheim beschlossen:
Nach Ziffer 261 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) liegt der Gebührenrahmen für die Anordnung nach § 45 Abs. 6 StVO über Maßnahmen der Unternehmer an Arbeitsstellen bei 10,20 € bis 767,00 €.
Die Berechnung der Gebühren im Einzelfall erfolgt ab 01.03.2024 nach folgenden Maßgaben:
1. Antragsprüfung ohne Ortstermin: 30 Min. 29,00 €
2. Antragsprüfung mit Ortstermin: 15 Min. 14,50 €
zuzüglich Ortstermin
nach Zeitaufwand
je angefangene 15 Min. 14,50 €
3. Genehmigung: 15 Min. 14,50 €
4. Fahrtzeit bei Ortstermin: je angefangene 15 Min. 14,50 €
5. Fahrtkosten: 0,35 € je gefahrenen km
6. Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht:
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist die Beschilderung der Baustellen nach Einrichtung und nach Ende sowie in einem 4-Wochen Rhythmus bei längerer Dauer bzw. nach Bedarf zu überprüfen.
Die Gebühren hierfür richten sich nach den Nummern 2, 4 und 5
7. Die Gebühren nach den Nummern 1 bis 3 beziehen sich auf Maßnahmen von bis zu einem Monat, bei längerem Zeitraum erhöht sich die Gebühr für die Maßnahme um:
bis 3 Monate x 2
bis 6 Monate x 4
bis 1 Jahr x 6
8. Ausfertigung eines Beschilderungsplanes oder von Kopien durch die Straßenverkehrsbehörde:
nach Zeitaufwand je angefangene 15 Min. 14,50 €
9. Ausnahmegenehmigung gem. § 46 StVO nach Zeit
für Bewohner 30,00 €
für Container 50,00 €
für Gurt- und Helmbefreiung/ Schwerbehinderte gebührenfrei
10. Erlaubnis nach § 29 StVO
-Umzüge Karneval 232,00 €
-Umzüge Kerb 100,00 €
-Radsportliche Veranstaltung 100,00 €
-Motorsportliche Veranstaltung nach Zeitaufwand
-Straßenfeste/ Polterabende 50,00 €
Die neue Gebührensatzung tritt am 01. Juli 2024 in Kraft.
Ausfertigungsvermerk: Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser 4. Änderungssatzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Reinheim. den 13. Mai 2024
Feick, Bürgermeister