Bekanntmachung

Neuwahl der Schiedsperson für den gemeinsamen Schiedsamtsbezirk Reinheim einschließlich Stadtteile-1

Die seitherige Schiedsperson des Schiedsamtsbezirk Reinheim einschließlich aller Stadtteile, Herr Roland Hohlfeld, ist verstorben. Somit ist eine entsprechende Neuwahl durch die Stadtverordnetenversammlung notwendig. Interessierte Personen können sich hierzu bewerben.

In das Amt soll nicht berufen werden, wer

  • bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht oder das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben wird;
  • nicht in dem Bezirk des Schiedsamts, bei Gemeinden mit mehreren Schiedsämtern nicht in der Gemeinde wohnt;
  • durch sonstige, nicht unter § 3 Abs. 2 Nr. 2 HSchAG fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Weiterhin können folgende Personen ein Schiedsamt nicht bekleiden:

  • wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
  • eine Person, für die eine Betreuerin / ein Betreuer bestellt wurde,
  • wer als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin/Notar bestellt ist,
  • wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt,
  • wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972 (BGBl. I S. 713), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juni 2017 (BGBl. I S. 1570)) als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.

Interessierte Bürger/innen werden gebeten, ihre Bewerbung bis zum 03.06.2024 beim Magistrat der Stadt Reinheim –Hauptamt-, Cestasplatz 1, 64354 Reinheim anzuzeigen. Telefonische Auskünfte werden unter der Rufnummer 805-120 gerne erteilt.

Reinheim, den 14.05.2024

Feick, Bürgermeister