Bekanntmachung
Neuwahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Reinheim
Die seitherige stellvertretende Schiedsperson wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim am 10.09.2024 zur neuen Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes Reinheim gewählt.
Für die Neuwahl der stellvertretenden Schiedsperson durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim können sich hierzu interessierte Personen bewerben.
In das Amt soll nicht berufen werden, wer
- bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht oder das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben wird;
- nicht in dem Bezirk des Schiedsamts, bei Gemeinden mit mehreren Schiedsämtern nicht in der Gemeinde wohnt;
- durch sonstige, nicht unter § 3 Abs. 2 Nr. 2 HSchAG fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Weiterhin können folgende Personen ein Schiedsamt nicht bekleiden:
- wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
- eine Person, für die eine Betreuerin / ein Betreuer bestellt wurde,
- wer als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin/Notar bestellt ist,
- wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt,
- wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972 (BGBl. I S. 713), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juni 2017 (BGBl. I S. 1570)) als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.
Interessierte Bürger/innen werden gebeten, ihre Bewerbung bis zum 12.11.2024 beim Magistrat der Stadt Reinheim –Hauptamt-, Cestasplatz 1, 64354 Reinheim anzuzeigen. Telefonische Auskünfte werden unter der Rufnummer 805-120 gerne erteilt.
Reinheim, den 22.10.2024
gez.
Feick, Bürgermeister