Bekanntmachung

Sicherung von Grabmalen auf Friedhöfen

Wir weisen darauf hin, dass an folgenden Tagen durch Mitarbeiter der Stadt Reinheim eine Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen auf den städtischen Friedhöfen erfolgen wird:

Dienstag, den 14.05.2024 ab 8.30 Uhr         Friedhof Reinheim, im Anschluss Friedhof Ueberau

Mittwoch, den 15.05.2024 ab 8.30 Uhr        Friedhof Spachbrücken, im Anschluss Friedhof

                                                                                  Georgenhausen (alter Friedhof) sowie Friedhof

                                                                                  Zeilhard (neuer Friedhof)

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes obliegt den Kommunen und den zuständigen Bediensteten eine strenge Überwachungspflicht für die Verkehrssicherheit auf den Friedhöfen. Danach hat jährlich mindestens einmal eine Sicherheitskontrolle nach dem Ende der winterlichen Witterung und des Frostes zu erfolgen. Die Kontrolle durch den Friedhofsträger befreit allerdings auch den Grabnutzungsberechtigten nicht von seiner ihm selbst obliegenden Verpflichtung. Der Gemeindeversicherungsverband, dem die Stadt Reinheim angehört, hat zu Recht in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass bei möglichen Schadensfällen letztendlich der Grabnutzungsberechtigte sowohl zivil- als auch strafrechtlich haftet. Umstürzende Grabsteine haben bereits in zahlreichen Fällen schwerwiegende Unfallfolgen gehabt.

Da die Verkehrssicherheit des Friedhofsträgers, das heißt der Stadt Reinheim, neben der entsprechenden Verpflichtung des Grabnutzungsberechtigten besteht, ist der Haftpflichtversicherer der Stadt Reinheim nur bereit Schadensfälle zu regulieren, wenn die entsprechende Sicherheitsüberprüfung durch die Gemeinde vorgenommen worden ist.

Ausgehend von dieser Verpflichtung werden daher an den o. a. Tagen die Mitarbeiter der Stadt Reinheim mit einem Prüfgerät die Standsicherheit der Grabmale überprüfen.

Grabmale, deren Standfestigkeit nicht mehr in ausreichendem Maße gegeben scheint, werden entsprechend gekennzeichnet. Sie sind innerhalb von 8 Wochen - entsprechend den Anforderungen der Verkehrssicherheit - durch den Nutzungsberechtigten wieder standfest herzustellen.

Die Entscheidungen oberster Gerichte, des Bundesgerichtshofes und des Oberlandesgerichtes Celle zwingen zu dieser Verfahrensweise.

Der Magistrat der Stadt Reinheim

Feick

Bürgermeister