Bekanntmachung
Stadtwerke Reinheim – Jahresabschluss zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022
Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung vom 7. Mai 2024 folgenden Beschluss gefasst:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den Jahresabschluss der Stadtwerke Reinheim zum 31. Dezember 2022 fest.
Der erwirtschaftete Jahresgewinn in Höhe von 41.257,88 EURO soll in die Gebührenausgleichsrücklage der Stadtwerke eingestellt werden.
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt weiterhin den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk (Prüfungsurteil) der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Revisions- und Betriebsberatungsgesellschaft Grimm GmbH“ in Eschborn zur Kenntnis:
„Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31.12.2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2022 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 III 1 HBG erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.“
Kelkheim (Taunus), den 31. Januar 2024
(J. Wolfgang Kramer) Revisions- u. Betriebsberatungsgesellschaft GmbH
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Kelkheim bei FFM
- Siegel –
Im Anschluss an die Bekanntmachung am 16. Mai 2024 liegt der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 des „Eigenbetriebs / Stadtwerke Reinheim (Odw.)“ inklusive Lagebericht, Anlagen und Bestätigungsvermerk gem. § 27 (4) EigBGesetz in der Zeit vom 21. Mai 2024 bis einschließlich 29. Mai 2024 im Betriebshof der Stadtwerke Reinheim, Kirchstraße 3, im 1. Stock/Zimmer Willems, während den üblichen Dienststunden für 7 Tage öffentlich aus.
Die allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung/Stadtwerke sind:
montags von 8.00 – 11.30 Uhr und von 13.30 bis 18.00 Uhr,
dienstags bis donnerstags von 8.00 bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr
freitags von 8.00 bis 11.30 Uhr.
Reinheim, den 8. Mai 2024
Der Magistrat der Stadt Reinheim
Stadtwerke Reinheim
Manuel Feick
Bürgermeister