Bekanntmachung

Vereinfachte Umlegung "Am Wasserwerk"

Gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird bekanntgemacht, dass der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 09.07.2024

in der Gemarkung Reinheim, Flur 9

Verfahrensgebiet „Am Wasserwerk“ am 20.08.2024 unanfechtbar geworden ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer/innen in den Besitz der neuen Grundstücke ein (§ 83 Abs. 2 Baugesetzbuch).

Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nach § 80 Abs. 2 Baugesetzbuch nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen und Grundstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstückteile und Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugeteilt werden.

Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke (§ 83 Abs. 3 Baugesetzbuch).

Die vereinbarten und festgestellten Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Stadt Reinheim, Umlegungsstelle, Cestasplatz 1, 64354 Reinheim, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Reinheim, den 23.08.2024

Magistrat der Stadt Reinheim                                                                                


Manuel Feick

Bürgermeister