Bekanntmachung
Vereinsförderung
Zur besseren Planung für den städtischen Haushalt hat der Magistrat entschieden, dass Anträge für bauliche Maßnahmen oder Instandhaltungsmaßnahmen nach Ziffer V, sowie Anschaffungen nach Ziffer VI der Richtlinien der Stadt Reinheim zur Förderung der ortsansässigen Vereine bis zum 30.06. bei der Stadtverwaltung für das Folgejahr vorliegen müssen. Die Anträge, die bis dahin eingehen, werden bei der Haushaltsplanung berücksichtigt und, sofern Mittel zur Verfügung stehen, auch bezuschusst.
Bereits begonnene Baumaßnahmen und getätigte Investitionen werden nicht mehr bezuschusst. Über Ausnahmen entscheidet der Magistrat.
Wir möchten nun darauf hinweisen, dass geplante Investitionen sowie bauliche Maßnahmen der Vereine für 2025 bis zum 30. Juni 2024 bei der Stadtverwaltung Reinheim, Cestasplatz 1, 64354 Reinheim per online Formular oder schriftlich mittels formlosen Schreiben angemeldet werden müssen. Alternativ kann der Antrag auch per Mail an vereinsfoerderung@reinheim.de gesendet werden. Dabei ist vorerst nur mitzuteilen, welche Investitionen bzw. bauliche Maßnahmen getätigt werden sollen und mit welchen Kosten zu rechnen ist.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Anträge nur für das beantragte Haushaltsjahr gemäß Ziffer XII Nr. 4 der Richtlinien zur Förderung der ortsansässigen Vereine gelten. Eine Mittelverschiebung findet nur auf Antrag des Vereins statt. Hierzu muss eine Meldung bis zum 31.10. bei der Stadt Reinheim vorliegen.
Reinheim, den 26. April 2024
Manuel Feick
Bürgermeister