Bekanntmachung

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern; Straßenreinigung; Herbstlaub

Aus gegebenem Anlass weisen wir die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten darauf hin, dass Sträucher, Bäume und Büsche nicht in den Bereich der Bürgersteige, Wege und Straßen hineinwachsen dürfen. Ein rechtzeitiger Rückschnitt ist dringend erforderlich, um den Verkehr nicht zu behindern, Passanten - insbesondere Sehbehinderte - nicht zu belästigen und evtl. vorhandene Verkehrszeichen, Straßennamensschilder sowie Straßenlampen nicht zu verdecken.

 Die pflanzlichen Abfälle können über die Biotonne entsorgt oder auf der Kompostierungsanlage

(B 426 vor Ober-Ramstadt, ST Hahn) abgegeben werden.

 Weiter ist immer wieder festzustellen, dass Anlieger ihrer Straßenreinigungspflicht nicht nachkommen.

Auf die wesentlichen Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung wird daher nachstehend hingewiesen:

 

  1. Die Reinigungspflicht der öffentlichen Straßen ist auf die Eigentümer der erschlossenen bebauten oder unbebauten Grundstücke übertragen.

 2. Sie erstreckt sich unter anderem auf

       - die Fahrbahnen,

      - Straßenrinnen einschließlich Straßenabläufe,

      - Gehwege und Überwege, hierzu zählen auch die Verbindungswege.
Gerade die Verpflichtung zur Reinigung der Straßenrinnen wird oft vernachlässigt. Durch die Wurzeln entstehen Folgeschäden, die dann letztlich aufwändig auf Kosten der Steuerzahler zu beheben sind.

 

Besonderer Beachtung bedarf im Herbst die Beseitigung der abgeworfenen Blätter. Das Laub sollte möglichst umgehend beseitigt werden, wenn z.B. wegen Nässe Rutschgefahr besteht oder wenn so viel Laub auf dem Gehweg liegt, dass Passanten stolpern oder Radfahrer stürzen können.

 

Wer eine Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, hat die Verunreinigung unverzüglich zu beseitigen. Hierzu zählen insbesondere Hundekot und Pferdeäpfel.

 

Rainer Lauterbacher

Erster Stadtrat