Pressemitteilung

Informationen zum Grundsteuerbescheid 2025

Die neuen Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2025 sind erstellt und werden Ihnen bis Ende Januar zugestellt. Damit erhalten Sie erstmals das Ergebnis der Grundsteuerreform, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 erfolgt ist.

Das Wichtigste in Kürze

Zum Stichtag 01.01.2022 hat das Finanzamt alle Grundstückseigentümer aufgefordert, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Auf Basis dieser Steuererklärung hat das Finanzamt die Grundstücke neu bewertet und diese Bewertungen den Kommunen mitgeteilt. Damit wurden die alten Bewertungsgrundlagen aus dem Jahr 1964 ersetzt, die laut Bundesverfassungsgericht nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar waren.

Der vom Finanzamt neu festgestellte Steuermessbetrag ist die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer. In diesem Bescheid des Finanzamtes sind die Festlegungen getroffen, wer die Grundsteuer schuldet und wie hoch die Bemessungsgrundlage ist.

Gegen die Berechnung des Messbetrages (Grundstücksbewertungen, Eigentumsverhältnisse, Verfassungsmäßigkeit etc.) konnten bzw. können die Steuerpflichtigen Einspruch beim Finanzamt einlegen. Für Fragen zum Messbetrag setzen Sie sich bitte mit dem Finanzamt Dieburg (Tel. 06071/20060) und ihrem Aktenzeichen Finanzamt in Verbindung.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als Stadt keinen Einfluss auf den Messbetrag haben.

Auf die vom Finanzamt festgestellten Messbeträge wendet die Stadt nun ihre Grundsteuerhebe-sätze an, wodurch sich der Betrag ergibt, der als Grundsteuer künftig von Ihnen zu entrichten ist. Bereits im Oktober 2024 hat die Stadtverordnetenversammlung die Hebesatzsatzung für das Jahr 2025 beschlossen. Entsprechend den Empfehlungen des Landes Hessen erfolgte eine aufkommensneutrale Festsetzung der Hebesätze. Dies bedeutet, dass die Stadt in Summe keine höheren Einnahmen durch die Grundsteuerreform erhält. Manche Grundstückseigentümer werden künftig eine etwas höhere Grundsteuerabgabe zahlen, andere zahlen weniger, bei manchen bleiben die Beträge weitgehend unverändert. Wie bereits in den vergangenen Jahren liegt Reinheim auch bei den nun festgesetzten Hebesätzen weit unter dem Durchschnitt der Kommunen im Landkreis Darmstadt-Dieburg.

Sollten Sie in den kommenden Wochen keinen neuen Grundsteuerbescheid erhalten oder Fragen zu Ihrem Bescheid haben, wenden Sie sich gerne

per E-Mail: steuern@reinheim.de oder per Telefon: 06162/805-305/306 an unser Steueramt.

Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass die Bearbeitungszeit Ihrer Rückfragen an das Steueramt in den kommenden Wochen etwas länger als üblich sein dürfte. Wir sind trotz des mutmaßlich höheren Anfrageaufkommens bestrebt, Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform in Hessen sind unter dem Link https://finanzamt.hessen.de/Grundsteuerreform zu finden.