Pressemitteilung
Hund angemeldet? Kontrollen im Stadtgebiet!
Im Stadtgebiet Reinheim sind derzeit ca. 1.385 Hunde gemeldet. Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind somit ihrer Meldepflicht nach der Hundesteuersatzung nachgekommen, zahlen für das Halten von Hunden im Stadtgebiet ordnungsgemäß Hundesteuer und können dies durch eine Hundesteuermarke nachweisen.
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht hat diesen:
- innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder - wenn der Hund ihr oder ihm durch Geburt von einer von ihr oder ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist - innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Stadt anzumelden (§ 8 Meldepflicht).
- Für jeden angemeldeten Hund, dessen Haltung im Stadtgebiet angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die Eigentum der Stadt bleibt, ausgegeben. Die Hundesteuermarken bleiben für die Dauer der Hundehaltung gültig. Die Hundehalterin oder der Hundehalter hat die von ihr oder ihm gehaltenen Hunde mit einer gültigen und sichtbaren Hundesteuermarke zu versehen. Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird der Halterin oder dem Halter eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr ausgehändigt (§ 9 Hundesteuermarken).
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter die ihrer Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, sind aufgefordert, dies schnellstmöglich zu tun. Die Anmeldung ist mit dem Anmeldeformular auf der Internetseite der Stadt Reinheim oder persönlich, nach vorheriger Terminabsprache (Online-Terminvergabe), im Rathaus möglich.
Schlussendlich möchten wir noch darauf hinweisen, dass das Halten eines nicht gemeldeten Hundes eine Ordnungswidrigkeit darstellt, und diese mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Entsprechende Kontrollen im Stadtgebiet finden statt.