Ausländerbeirat
Nach § 84 HGO ist in Gemeinden mit mehr als 1000 ausländischen Einwohnern ein Ausländerbeirat einzurichten. Er wird alle fünf Jahre bei der Kommunalwahl von den ausländischen Einwohnern und Einwohnerinnen der Gemeinde gewählt.
Der Ausländerbeirat der Stadt Reinheim besteht aus fünf Mitgliedern.
Der Ausländerbeirat vertritt die Interessen der ausländischen Einwohner gegenüber der Gemeinde. Auch die Zusammenarbeit mit den Ausländerbeiräten des Kreises und des Landes Hessen gehört zu seinen Aufgaben.
Suchergebnisse werden geladen
Keine Gremien gefunden.