Ausschüsse
Nach § 62 Abs. 1 HGO kann die Gemeindevertretung Ausschüsse bilden und Aufgaben, Mitgliederzahl und Besetzung der Ausschüsse bestimmen.
Die Gemeindevertretung kann jederzeit Ausschüsse auflösen und neu bilden.
Der Stadtverordnetenvorsteher kann an allen Ausschusssitzungen mit beratener Stimme teilnehmen.
Ein Haupt- und Finanzausschuss ist in jeder Gemeinde verpflichtend.
Folgende Ausschüsse hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim gebildet:
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Die Stadtverordnetenversammlung kann Aufgaben zur Beratung in die Ausschüsse übertragen. Die Ausschüsse beraten entsprechende spezifische Aufgaben und leiten diese zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung weiter.