Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung wird alle fünf Jahre von den Bürgern und Bürgerinnen der Stadt Reinheim gewählt.
Sie beschließt über den Haushalt, erlässt spezielle Satzungen, wie beispielsweise die Erhebung städtischer Steuern und Gebühren oder Bebauungspläne. Über wichtige Dinge des kommunalen Lebens trifft sie eine Vielzahl von Einzelentscheidungen. Außerdem gehört die Wahl des Magistrates - mit Ausnahme der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters - , sowie die Kontrolle der Führung der Stadtverwaltung zu ihren Aufgaben.
Gemäß §38 Abs. 1 HGO setzt sich die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim aus 37 Mitgliedern zusammen.
Diese setzten sich wie folgt zusammen:
17 Sitze SPD, 5 Sitze CDU, 5 Sitze B90 / Die Grünen, 3 Sitze DKP, 3 Sitze Reinheimer Kreis, 2 Sitze FDP, 2 Sitze FWG
Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung ist der
Stadtverordnetenvorsteher
Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem:
- Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, unter Nennung der Verhandlungspunkte, zu den Sitzungen einzuladen.
- Die Verhandlungen der Stadtverordnetenversammlung zu leiten und die Ordnung in den Sitzungen zu handhaben. Ihm obliegt das Hausrecht.
- Präsentation der Stadtverordnetenversammlung in der Öffentlichkeit.
- Förderung der Arbeiten der Stadtverordnetenversammlung.
- Information der Bürgerinnen und Bürger über die Arbeit der Stadtverordnetenversammlung.
Kontakt:
Herr Dr. Wolfang Schmid