Vereinsförderung

Vereinsförderung


Im Rahmen der Richtlinien der Stadt Reinheim für die Förderung der ortsansässigen Vereine soll die Arbeit der Vereine unterstützt werden. Hierzu können die Vereine in verschiedenen Bereichen Zuschüsse u.ä. beantragen.

Um zukunftsorientiert und  Ressourcen schonend zu arbeiten stellt die Stadt Reinheim die Formulare Online zur Verfügung.

Nicht in den Rahmen der Richtlinien der Stadt Reinheim für die Förderung der ortsansässigen Vereine fallen folgende Vereine:

  • parteipolitische und gewerbeähnliche Vereine,
  • Gewerbevereine,
  • Lebenshilfe und
  • religiöse Vereine.

► Richtlinien der Stadt Reinheim für die Förderung der ortsansässigen Vereine

Ablauf eines Zuschussverfahrens
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  1. Prüfung der Richtlinien der Stadt Reinheim für die Förderung der ortsansässigen Vereine durch den Verein 
     
  2. Antrag stellen - unter Beachtung der jeweiligen Fristen
     
  3. Prüfung durch den Magistrat der Stadt Reinheim 
     
  4. Nach Prüfung und Entscheidung durch den Magistrat der Stadt Reinheim schriftliche Mitteilung durch die Vereinsförderstelle
     
  5. Erfüllung der Bedingungen (z.B. Rücksendung Verpflichtungserklärung oder Anforderung der Rechnungen)
     
  6. Nach Bewilligung Überweisung des Zuschusses auf Vereinskonto.