Vereinsförderung
Vereinsförderung
Im Rahmen der Richtlinien der Stadt Reinheim für die Förderung der ortsansässigen Vereine soll die Arbeit der Vereine unterstützt werden. Hierzu können die Vereine in verschiedenen Bereichen Zuschüsse u.ä. beantragen.
Um zukunftsorientiert und Ressourcen schonend zu arbeiten stellt die Stadt Reinheim die Formulare Online zur Verfügung.
Nicht in den Rahmen der Richtlinien der Stadt Reinheim für die Förderung der ortsansässigen Vereine fallen folgende Vereine:
- parteipolitische und gewerbeähnliche Vereine,
- Gewerbevereine,
- Lebenshilfe und
- religiöse Vereine.
► Richtlinien der Stadt Reinheim für die Förderung der ortsansässigen Vereine
Ablauf eines Zuschussverfahrens
- Prüfung der Richtlinien der Stadt Reinheim für die Förderung der ortsansässigen Vereine durch den Verein
- Antrag stellen - unter Beachtung der jeweiligen Fristen
- Prüfung durch den Magistrat der Stadt Reinheim
- Nach Prüfung und Entscheidung durch den Magistrat der Stadt Reinheim schriftliche Mitteilung durch die Vereinsförderstelle
- Erfüllung der Bedingungen (z.B. Rücksendung Verpflichtungserklärung oder Anforderung der Rechnungen)
- Nach Bewilligung Überweisung des Zuschusses auf Vereinskonto.
allgemeine jährliche Vereinsförderung
Vereine erhalten auf Antrag einen jährlichen Zuschuss für die Vereinsarbeit. Der Antrag muss bis spätestens zum 31. März des Antragsjahres bei der Stadt Reinheim eingegangen sein.
Bezuschussung für Baumaßnahmen
Damit eine Baumaßnahme gefördert werden kann, muss der Antrag bis zum 30.06 für das Folgejahr bei der Stadt Reinheim vorliegen. Der Antrag muss in den Investitionsplan der Stadt Reinheim aufgenommen werden. Hierrüber entscheiden die politischen Gremien im Rahmen der Haushaltsberatung.
Bezuschussung für Anschaffungen
Damit eine Anschaffung gefördert werden kann, muss der Antrag bis zum 30.06 für das Folgejahr bei der Stadt Reinheim vorliegen.
Der Antrag muss in den Investitionsplan der Stadt Reinheim aufgenommen werden.
Hierrüber entscheiden die politischen Gremien im Rahmen der Haushaltsberatung.Vereinsjubiläen
Für die teilweise Deckung der anfallenden Kosten bei einem Vereinsjubiläum können Vereine Haushaltsmittel in Anspruch nehmen. Ein Vereinsjubuiläum ist zuwendungsfähig bei 25 jährigem Vereinsbestehen und 50 jährigen Vereinsbestehen. Darüber hinaus besteht ab dem 50 jährigen Vereinsbestehen im 10- und 25 Jahresrhythmus ein Anspruch auf eine Zuwendung.
Teilnahme an besonderen Veranstaltungen
Für die Teilnahme an besonderen Veranstaltungen wird den entsprechenden Vereinen ein Zuschuss für jeden Teilnehmer und Teilnehmertag gewährt.
Eine zusätzliche Fahrtkostenabrechnung ist nicht möglich.Jugendfreizeiten und ähnliche Veranstaltungen
Für Fahrten mit einer Gruppe gibt es einen Zuschuss von 2,00€ pro Tag und Teilnehmer. Die Fahrt muss mindestens 3 Tage andauern und darf höchstens 14 Tage dauern.
Durchführung von Veranstaltungen
Für die Durchführung von Veranstaltungen wird den Vereinen auf Antrag ein Zuschuss gewährt.
Bezuschussungsfähige Veranstaltungen sind Senioren-Fastnachtssitzungen, sowie Stadtmeisterschaften.
Bei allen anderen Veranstaltungen entscheidet der Magistrat im Einzelfall über einen Zuschuss.Erstattungen
Vereine die Arbeiten in Eigenleistung an ihren vereinseigenen Gebäuden und Grundstücken durchführen können auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von 1,60€ pro Person und Stunde beantragen.