Direktwahl / Bürgermeister*innenwahl 

Die nächste Bürgermeister*innenwahl findet am 9. März 2025 statt.

Die sogenannten Direktwahlen müssen immer dann stattfinden, wenn die Amtszeit der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters abläuft. 
Es handelt sich immer um eine Mehrheitswahl, bei der jede und jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme hat. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • deutscher Staatsangehöriger ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat 
  • seit mindestens sechs Wochen, in der Gemeinde seinen Hauptwohnsitz hat und
  • nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Antragsmöglichkeiten, Fristen und Wahlsystem

  • Antragsmöglichkeiten

    Briefwahl/Wählen mit Wahlschein

    An der Briefwahl in der Stadt Reinheim können alle wahlberechtigten Personen mit Hauptwohnsitz
    in Reinheim 
    teilnehmen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.

    Online-Wahlscheinantrag

    Die Unterlagen (Wahlschein mit Briefwahlunterlagen) kann die wahlberechtigte Bevölkerung der Stadt Reinheim mit einem Online-Wahlscheinantrag über das Internet beantragen.

    Der Antrag wird rechtzeitig vor Beginn der Briefwahl (sechs Wochen vor dem Wahltag) freigeschaltet.

    Wahlbenachrichtigungskarte

    Es besteht noch die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, persönlich im Rathaus zu beantragen.
    Die Wahlbenachrichtigung wurde allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugestellt.

    Formloser Antrag

    Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform, per Fax oder elektronisch per E-Mail an wahlen@reinheim.de. Der Antragsteller muss seinen vollständigen Namen, sein Geburtsdatum, seine komplette Wohnanschrift sowie idealerweise die Wahlbezirksnummer sowie die laufende Nummer im Wählerverzeichnis angeben.

    Persönliche Antragstellung im Wahlamt

    Im Wahlamt der Stadt Reinheim können Sie zu Beginn der Briefwahl (etwa sechs Wochen vor dem Wahltag) die Briefwahlunterlagen persönlich, direkt vor Ort beantragt und mitgenommen werden. Die Stimme kann auch direkt dort abgegeben werden. Es stehen Wahlkabinen und eine Urne hierfür bereit.

    Bitte haben Sie Verständnis, dass eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen nicht möglich ist.