Bundestagswahl
nächster Termin: 8. September 2025
Hier finden Sie alle Informationen zur Bundestagswahl
Wahlberechtigung
Alle Deutschen die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind¹,
sind wahlberechtigt.
Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel wählen.
¹Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind nach § 13 Bundeswahlgesetz Personen, die infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.
Antragsmöglichkeiten, Fristen und Wahlsystem
Was wird gewählt?
Die Abgeordneten des Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
- „Allgemein“ bedeutet: Alle Deutschen dürfen wählen. Dabei spielen Geschlecht, Herkunft oder Beruf keine Rolle.
- „Unmittelbar“ bedeutet: Die Abgeordneten werden direkt von den Wählern gewählt, nicht über sogenannte Wahlmänner wie in einigen anderen Staaten.
- „Frei“ bedeutet: Die Wähler können ohne Zwang und Druck ihre Wahlentscheidung treffen. Sie dürfen nicht gezwungen werden, eine bestimmte Person oder eine bestimmte Partei zu wählen.
- „Gleich“ bedeutet: Jede Stimme zählt gleich.
- „Geheim“ bedeutet: Andere Personen sollen keine Kenntnis von der Stimmabgabe erhalten.
Antragsmöglichkeiten
Briefwahl/Wählen mit Wahlschein
An der Briefwahl in der Stadt Reinheim können alle wahlberechtigten Personen mit Hauptwohnsitz
in Reinheim teilnehmen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.Die Unterlagen (Wahlschein mit Briefwahlunterlagen) kann die wahlberechtigte Bevölkerung der Stadt Reinheim mit einem Online-Wahlscheinantrag über das Internet beantragen.
Der Antrag wird rechtzeitig vor Beginn der Briefwahl (sechs Wochen vor dem Wahltag) freigeschaltet.
Wahlbenachrichtigungskarte
Es besteht noch die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, persönlich im Rathaus zu beantragen.
Die Wahlbenachrichtigung wurde allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugestellt.Formloser Antrag
Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform, per Fax oder elektronisch per E-Mail an wahlen@reinheim.de. Der Antragsteller muss seinen vollständigen Namen, sein Geburtsdatum, seine komplette Wohnanschrift sowie idealerweise die Wahlbezirksnummer sowie die laufende Nummer im Wählerverzeichnis angeben.
Persönliche Antragstellung im Wahlamt
Im Wahlamt der Stadt Reinheim können Sie zu Beginn der Briefwahl (etwa sechs Wochen vor dem Wahltag) die Briefwahlunterlagen persönlich, direkt vor Ort beantragt und mitgenommen werden. Die Stimme kann auch direkt dort abgegeben werden. Es stehen Wahlkabinen und eine Urne hierfür bereit.
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen nicht möglich ist.
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