Europawahl 

Die nächste Wahl findet 2029 statt.


Hier finden Sie alle Informationen zur Europawahl


Wahlberechtigung

In Deutschland ist wahlberechtigt, wer

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat (für die Wählbarkeit muss weiterhin am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet sein);
  • über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt;
  • in Deutschland wohnhaft ist und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält;
  • sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger).

Antragsmöglichkeiten, Fristen und Wahlsystem