Europawahl 

Die nächste Wahl findet 2029 statt.


Hier finden Sie alle Informationen zur Europawahl


Wahlberechtigung

In Deutschland ist wahlberechtigt, wer

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat (für die Wählbarkeit muss weiterhin am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet sein);
  • über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt;
  • in Deutschland wohnhaft ist und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält;
  • sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger).

Antragsmöglichkeiten, Fristen und Wahlsystem

  • Was wird gewählt?

    Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt.

    Mit dem Kreuz auf dem Wahlzettel wird eine politische Partei oder eine politische Vereinigung gewählt. Allerdings werden keine bestimmten Kandidaten oder Kandidatinnen der Partei gewählt, sondern eine Wahlliste. Je nach Anzahl der Stimmen für die einzelnen Listen erfolgt die Entsendung ins Europäische Parlament nach der Reihenfolge der Namen auf den Wahllisten: Je mehr Stimmen, desto mehr Personen können in das Europäische Parlament entsendet werden.

    Für die Europawahl 2024 hat der Bundeswahlausschuss diese 35 Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen zugelassen.

  • Antragsmöglichkeiten

    Briefwahl/Wählen mit Wahlschein

    An der Briefwahl in der Stadt Reinheim können alle wahlberechtigten Personen mit Hauptwohnsitz
    in Reinheim 
    teilnehmen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.

    Online-Wahlscheinantrag

    Die Unterlagen (Wahlschein mit Briefwahlunterlagen) kann die wahlberechtigte Bevölkerung der Stadt Reinheim mit einem Online-Wahlscheinantrag über das Internet beantragen.

    Der Antrag wird rechtzeitig vor Beginn der Briefwahl (sechs Wochen vor dem Wahltag) freigeschaltet.

    Wahlbenachrichtigungskarte

    Es besteht noch die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, persönlich im Rathaus zu beantragen.
    Die Wahlbenachrichtigung wurde allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugestellt.

    Formloser Antrag

    Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform, per Fax oder elektronisch per E-Mail an wahlen@reinheim.de. Der Antragsteller muss seinen vollständigen Namen, sein Geburtsdatum, seine komplette Wohnanschrift sowie idealerweise die Wahlbezirksnummer sowie die laufende Nummer im Wählerverzeichnis angeben.

    Persönliche Antragstellung im Wahlamt

    Im Wahlamt der Stadt Reinheim können Sie zu Beginn der Briefwahl (etwa sechs Wochen vor dem Wahltag) die Briefwahlunterlagen persönlich, direkt vor Ort beantragt und mitgenommen werden. Die Stimme kann auch direkt dort abgegeben werden. Es stehen Wahlkabinen und eine Urne hierfür bereit.

    Bitte haben Sie Verständnis, dass eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen nicht möglich ist.

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