Kommunalwahl
Kommunalwahl
Die nächste Kommunalwahl findet 2026 statt.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt zur Kommunalwahl ist, wer am Wahltag
- deutscher Staatsangehöriger ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat (also am 14.03.2003 oder früher geboren sind),
- seit mindestens sechs Wochen, folglich seit mindestens 31.01.2021, in der Gemeinde seinen Hauptwohnsitz hat und
- nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Antragsmöglichkeiten, Fristen und Wahlsystem
Was wird gewählt?
Zu den Kommunalwahlen gehören:
- Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim
- Wahl des Ortsbeirates
- Wahl des Kreistages des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Antragsmöglichkeiten
Briefwahl/Wählen mit Wahlschein
An der Briefwahl in der Stadt Reinheim können alle wahlberechtigten Personen mit Hauptwohnsitz
in Reinheim teilnehmen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.Online-Wahlscheinantrag
Die Unterlagen (Wahlschein mit Briefwahlunterlagen) kann die wahlberechtigte Bevölkerung der Stadt Reinheim mit einem Online-Wahlscheinantrag über das Internet beantragen.
Der Antrag wird rechtzeitig vor Beginn der Briefwahl (sechs Wochen vor dem Wahltag) freigeschaltet.
Wahlbenachrichtigungskarte
Es besteht noch die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, persönlich im Rathaus zu beantragen.
Die Wahlbenachrichtigung wurde allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugestellt.Formloser Antrag
Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform, per Fax oder elektronisch per E-Mail an wahlen@reinheim.de. Der Antragsteller muss seinen vollständigen Namen, sein Geburtsdatum, seine komplette Wohnanschrift sowie idealerweise die Wahlbezirksnummer sowie die laufende Nummer im Wählerverzeichnis angeben.
Persönliche Antragstellung im Wahlamt
Im Wahlamt der Stadt Reinheim können Sie zu Beginn der Briefwahl (etwa sechs Wochen vor dem Wahltag) die Briefwahlunterlagen persönlich, direkt vor Ort beantragt und mitgenommen werden. Die Stimme kann auch direkt dort abgegeben werden. Es stehen Wahlkabinen und eine Urne hierfür bereit.
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen nicht möglich ist.
Antragsfrist und Versand
Anträge können nur bis zum Freitag vor dem Wahltag, 13.00 Uhr, gestellt werden. Danach können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, ausgestellt werden.
Für diese Fälle ist das Wahlamt am Samstag vor der Wahl von 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Die Briefwahlunterlagen werden an jede gewünschte Adresse versandt, auch ins Ausland. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihr Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag um 18.00 Uhr im Wahlamt eingegangen sein muss. Die Postlaufzeiten sind zu berücksichtigen.
allgemeine Informationen