Friedhof Spachbrücken
Friedhof Spachbrücken
Grabarten
auf diesem Friedhof stehen folgende Grabarten zur Verfügung:
Reihengrabstätten (Erdbestattungsgräber)
- Belegung von 1 Person
- Kindergräber
- Nutzungszeit 25 Jahre, Ruhezeit 25 Jahre
- Kindergräber
- Grabmal und Einfassung erforderlich
- Verpflichtung zur Pflege
Nutzungsrechte können nicht verlängert werden.
Wahlgrabstätten (Erdbestattungen)
- Belegung von 2 oder mehr Personen
- Nutzungs- und Ruhezeit 25 Jahre verlängerbar
- Einzelwahlgräber
- Doppelwahlgräber
- Tiefgräber
- Grabmal und Einfassung erforderlich
- Verpflichtung zur Pflege
- Belegung von 2 oder mehr Personen
Wiesengrabstätten (Erd- oder Urnenbestattungsgräber)
- Belegung von 1 oder mehr Personen
- Nutzungszeit und Ruhezeit 25 Jahre verlängerbar (bei Wahlgrabsätte)
- Grabmal erforderlich (Bezug über Friedhofsverwaltung)
- Keine Verpflichtung zur Pflege
- Kein Ablegen von Grabschmuck
Urnenwandgrabstätten
- Belegung von 2 Personen
- Nutzungs- und Ruhezeit 25 Jahre verlängerbar
- Urnenplatte (Beschaffung über Friedhofsverwaltung) und Beschriftung
- Keine Verpflichtung zur Pflege
Baumgrabstätten (Urnenbestattungsgräber)
- Belegung von 2 Personen
- Nutzungszeit und Ruhezeit 25 Jahre
- Nutzungszeit verlängerbar
- Namensschild (Bezug über Friedhofsverwaltung)
- Keine Verpflichtung zur Pflege
- Kein Ablegen von Grabschmuck
Urnenerdgrabstätten
- Belegung von bis zu 4 Personen
- Nutzungs- und Ruhezeit 25 Jahre verlängerbar
- Grabmal und Einfassung erforderlich
- Verpflichtung zur Pflege
anonyme Grabstätte (ausschließlich für Urnen)
- Belegung von 1 Person
- Nutzungszeit und Ruhezeit 25 Jahre
- Nutzungszeit kann nicht verlängert werden
- Kein Grabmal und Einfassung erforderlich
- Keine Verpflichtung zur Pflege
- Kein Ablegen von Grabschmuck