Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Magistrat der Stadt Reinheim gestaltet seine Webseite in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.reinheim.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit
Die Stadt Reinheim ist bestrebt, ihre Website www.reinheim.de im Einklang mit den nationalen und internationalen Richtlinien zur Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Die Stadtverwaltung Reinheim arbeitet daran, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen.
Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.
Maßnahmen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
Auf www.reinheim.de wurden verschiedene Maßnahmen implementiert, um die Nutzung für alle Menschen, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, zu erleichtern. Diese Maßnahmen umfassen:
- Alternativtexte - für Bilder und Grafiken zur Unterstützung von Screenreadern.
- Strukturierte Seiteninhalte - mit gut erkennbaren Überschriften und klarer Seitenstruktur.
- Tastatur-Navigation - zur Nutzung ohne Maus.
- Textgrößenanpassung - für bessere Lesbarkeit.
Nicht barrierefreie Inhalte und Funktionen
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:
- PDF-Dokumente
- Videos
- Ausstattung von Bildern mit alternativen Texten (teilweise)
- Inhalte in Leichter Sprache werden noch ausgebaut
Die nachstehend aufgeführten Funktionen sind nicht barrierefrei:
- Keine Korrektur-Empfehlungen bei falschen Eingaben
Feedback und Kontaktangaben
Falls Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung unserer Website auffallen oder Sie auf Barrieren stoßen, bitten wir Sie um eine Rückmeldung. Sie können sich per E-Mail, telefonisch oder postalisch an uns wenden:
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie Vorschläge für mehr barrierefreie Angebote auf unserer Website machen möchten, schreiben Sie uns unter den genannten Kontaktmöglichkeiten. Wenn Sie darüber hinaus ein Durchsetzungsverfahren anstrengen möchten, finden Sie hier die zuständige Stelle:
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de
Aktualisierung der Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung wurde zuletzt am 13.11.2024 aktualisiert. Die Website wird regelmäßig überprüft und die Barrierefreiheit kontinuierlich verbessert.